Ist das Aussetzen und Zurücklassen von Tieren verboten?
Antwort:
Ja, dies ist strafbar.
Ein Tier auszusetzen bedeutet, es aus seinem geschützten Umfeld an einen Ort zu
bringen, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist. Damit begeht der
Täter zumindest eventualvorsätzlich eine Tierquälerei: Er will es nicht mehr und
nimmt in Kauf, dass ihm am neuen Ort etwas zustossen könnte. Entscheidend ist
dabei jeweils nicht, ob dem Tier tatsächlich etwa zustösst, sondern dass es aus
einer sicheren Lage in eine gefährliche Situation gebracht wurde, die sein
Wohlergehen gefährden kann. Wer sich des Tieres auf besonders grausame Art
entledigt, macht sich zudem wegen einer Tiermisshandlung oder einer qualvollen
Tiertötung strafbar. Wer ein ausgesetztes Tier findet, muss dies übrigens der
kantonalen Meldestelle für Findeltiere anzeigen