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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Ist das Aussetzen und Zurücklassen von Tieren verboten?

 
Antwort:
Ja, dies ist strafbar. Ein Tier auszusetzen bedeutet, es aus seinem geschützten Umfeld an einen Ort zu bringen, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist. Damit begeht der Täter zumindest eventualvorsätzlich eine Tierquälerei: Er will es nicht mehr und nimmt in Kauf, dass ihm am neuen Ort etwas zustossen könnte. Entscheidend ist dabei jeweils nicht, ob dem Tier tatsächlich etwa zustösst, sondern dass es aus einer sicheren Lage in eine gefährliche Situation gebracht wurde, die sein Wohlergehen gefährden kann. Wer sich des Tieres auf besonders grausame Art entledigt, macht sich zudem wegen einer Tiermisshandlung oder einer qualvollen Tiertötung strafbar. Wer ein ausgesetztes Tier findet, muss dies übrigens der kantonalen Meldestelle für Findeltiere anzeigen
 
 
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