Wer kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erstatten?
Antwort:
Eine Strafanzeige kann von jedermann eingereicht werden, selbst von handlungsunfähigen Personen (d.h. Personen, die unmündig und/oder urteilsunfähig sind). Das Einschalten einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts ist hierfür nicht erforderlich. Polizisten und nach Massgabe des kantonalen Strafprozessrechts teilweise auch andere Beamte und Behördenmitglieder sind im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit sogar verpflichtet, alle festgestellten Tierschutzdelikte bei erheblichem Tatverdacht anzuzeigen.