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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Welche Aufgaben hat der Veterinärdienst betreffend gefährliche Hunde?

 
Antwort:
Tierärzte, Ärzte, Zollorgane, Tierheimverantwortliche und Hundeausbildende sind verpflichtet, dem kantonalen Veterinärdienst Hunde zu melden, die Menschen oder andere Tiere erheblich verletzt haben oder Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigen. Anschliessend überprüft der Veterinärdienst oder eine von ihm beauftragte Stelle den gemeldeten Vorfall und klärt ab, ob der betreffende Hund an einer Verhaltensstörung leidet und sein Fehlverhalten mit einer geeigneten Massnahme korrigiert werden kann. Hierfür können etwa Hundeerziehungskurse oder ein Maulkorb- und/oder Leinenzwang angeordnet werden.
Weil das Fehlverhalten des Hundes oft die Folge einer falschen Erziehung ist, kann der Veterinärdienst Massnahmen betreffend Umgangsformen des Halters mit seinem Hund treffen. Ist dieser offensichtlich unfähig, das Tier richtig zu erziehen und zu halten, erfolgt entweder eine Beschlagnahmung des Hundes oder der Erlass eines Halteverbots für den Tierhalter. Als ultima ratio kann das Tier euthanasiert werden – allerdings nur, wenn von diesem eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Die Kosten trägt jeweils der Halter.
 
 

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