In welchen Fällen werden Tiere beschlagnahmt und was geschieht danach mit ihnen?
Antwort:
Ob eine Beschlagnahmung wirklich erforderlich und verhältnismässig ist, entscheidet jeweils der Einzelfall. Je nach Dringlichkeit des Falles wird die Beschlagnahmung entweder aufgrund einer vorsorglichen Beschlagnahmungsverfügung vom kantonalen Veterinärdienst unverzüglich durchgeführt oder es wird, sofern ein behördliches Einschreiten nicht notwendig oder möglich ist, der fehlbaren Person eine angemessene Frist gewährt, um ihre Tierhaltung zu verbessern. Die Entscheidung, ob die Beschlagnahmung definitiv ist oder ob die Tiere dem Halter später zurückgegeben werden, liegt beim Veterinärdienst. Wenn seiner Ansicht nach der Halter nicht in der Lage ist, angemessen für seine Tiere zu sorgen, dürfte es zu einer definitiven Beschlagnahmung kommen. Liegen dagegen keine Gründe mehr vor, weshalb das Tier in seiner Obhut gefährdet sein könnte, wird ihm das Tier wohl auch wieder zurückgegeben werden.