Ein Tierhalter hat den jeweiligen Bedürfnissen seines Tieres Rechnung zu tragen. Doch nicht alle Tierhalter zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein aus. Einige von ihnen verstossen sogar wiederholt gegen das Tierschutzrecht und beeinträchtigen damit das Wohlergehen ihrer Tiere, für das sie eigentlich verantwortungsvoll zu sorgen hätten. Die Fehlbarkeit einer Person hinsichtlich des Umgangs mit Tieren kann vielfältige Gründe haben. In Frage kommt die allgemeine Überforderung mit dem Leben, Trunksucht, offensichtliche Verantwortungslosigkeit oder gravierende charakterliche Mängel. Mit dem Tierhalteverbot und der Beschlagnahmung des leidenden Tieres bietet das Tierschutzrecht zwei Instrumente, Tiere aus ihrer misslichen Situation zu befreien und so in ihrem Wohlergehen zu schützen.