Die Kontrolle von Heimtierhaltungen obliegt den kantonalen Veterinärdiensten, die nur tätig werden, wenn Hinweise auf Tierschutzwidrigkeiten vorliegen. Daher sind die Behörden auf entsprechende Hinweise und Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen, um allfällige Missstände beheben zu können. Der Veterinärdienst geht solchen Hinweisen bei hinreichenden Anhaltspunkten unverzüglich nach und führt eine Kontrolle durch, wobei er das Recht hat, sich zu Wohnräumen unbeschränkten Zutritt zu verschaffen.