Für welche Tätigkeiten mit Tieren braucht es eine Bewilligung?
Antwort:
Eine Bewilligungspflicht besteht vor allem in Fällen, in denen Tiere gewerblich verwendet werden oder, wie etwa bei Wildtieren, ihre Haltung besonders anspruchsvoll ist und ein erhöhtes Risiko besteht, dass ihnen dadurch Schmerzen und Leiden zugefügt werden könnten. Auch Werbung sowie Handel mit Tieren, aber auch die kommerzielle Nutztierhaltung und das Durchführen von Tierversuchen bedürfen einer amtlichen Genehmigung. Eine einmal erteilte Bewilligung gilt nicht unbegrenzt und muss nach ihrem Ablauf erneuert werden. Ausserdem werden die genehmigungsbedürftigen Tierhaltungen regelmässig auf die Einhaltung des Tierschutzrechtes überprüft. Bei Feststellung von Mängeln droht der Genehmigungswiderruf.