Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall mit einem Heimtier?
Antwort:
Jeder
Verkehrsunfall mit einem Heimtier muss unverzüglich gemeldet werden – wenn
möglich, dem Eigentümer des in den Unfall verwickelten Heimtiers, wobei der
Unfallverursacher seinen Namen sowie seine Adresse angeben muss. Kann der
Eigentümer nicht ermittelt werden, muss der Polizei Meldung erstattet werden.
Wer gegen diese Meldepflicht verstösst, macht sich wegen eines Verstosses gegen
das Strassenverkehrsrecht und allenfalls zusätzlich wegen einer Tierquälerei
strafbar. Bei Tötung oder Verletzung des Heimtieres kann dessen Eigentümer
Schadenersatz verlangen. Auch hat er Anspruch auf Erstattung allfälliger
Tierarztkosten, die infolge einer Behandlung angefallen sind. Die Unfallverursacherin
wiederum kann auf ihre Haftpflichtversicherung zurückgreifen, die den Schaden
in den meisten Fällen übernimmt.
Selbst
wenn die Behandlungskosten den Wert des Tieres (Wiederbeschaffungswert für ein
neues gleichartiges Tier) übersteigen, können diese eingefordert werden – denn
Tiere sind auch aus rechtlicher Sicht keine Sachen mehr. Abwälzbar sind aber
nur die für die Behandlung tatsächlich notwendigen Behandlungskosten. Massgebend
hierbei ist die Frage, welche Auslagen ein vernünftiger und umsichtiger Tierhalter
in einer vergleichbaren Situation für die medizinische Versorgung seines verunfallten
Tieres in Kauf nehmen würde. Behandlungskosten, welche nicht im Zusammenhang
mit der Verletzungsursache stehen, können dabei natürlich nicht abgewälzt
werden.