Wie können (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche für die Heilungskosten eines Tieres geltend gemacht werden?
Antwort:
Tiere fallen rechtlich gesehen in das Vermögen ihres Eigentümers. Im Falle der Verletzung oder Tötung eines Tieres ist der Eigentümer im haftpflichtrechtlichen Sinne geschädigt (vgl. Art. 41ff. des Obligationenrechts; OR). Bei der Bemessung des Schadens ist neben der Vermögensverminderung durch Wertverlust des Tieres, entstandenen Heilungskosten etc. auch ein allfällig entgangener Gewinn zu berücksichtigen, wenn der Eigentümer sein Tier aufgrund des Schadensereignisses nicht wunschgemäss nutzen konnte.
Schadenersatzansprüche können primär direkt gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden. Falls sich die Parteien nicht einigen, hat sich der Kläger an den Friedensrichter am Wohnort des Beklagten bzw. des Schädigers zu wenden.