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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wie können (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche für die Heilungskosten eines Tieres geltend gemacht werden?

 
Antwort:
Tiere fallen rechtlich gesehen in das Vermögen ihres Eigentümers. Im Falle der Verletzung oder Tötung eines Tieres ist der Eigentümer im haftpflichtrecht­lichen Sinne geschädigt (vgl. Art. 41ff. des Obligationenrechts; OR). Bei der Bemessung des Scha­­dens ist neben der Vermögensverminderung durch Wertverlust des Tie­­res, entstandenen Heilungskosten etc. auch ein allfällig entgangener Ge­winn zu berücksichtigen, wenn der Eigentümer sein Tier aufgrund des Scha­­densereignisses nicht wunschgemäss nutzen konnte.

Schadenersatzansprüche können primär direkt gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden. Falls sich die Parteien nicht einigen, hat sich der Kläger an den Friedensrichter am Wohnort des Beklagten bzw. des Schädigers zu wenden.

 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Schadenersatz
 
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