Wer muss für den Schaden aufkommen, den ein "gemietetes" Pferd bei einem Ausritt verursacht?
Antwort:
Auch die Mieterin eines Pferdes kann als Tierhalterin eingestuft und somit für den vom Tier verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden (Art. 56 des Obligationenrechts; OR). Dies wird insbesondere dann bejaht, wenn eine Reiterin ein Pferd regelmässig pflegt und ausreitet. Tierhalter kann folglich auch sein, wer gar nicht Eigentümer des Tieres ist. Vielmehr ist entscheidend, wer aufgrund der Vertrautheit mit dem Tier tatsächlich in der Lage ist, die Herrschaft über das Tier auszuüben und die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden. Ob eine gemeinsame Haftung mit dem Eigentümer in Frage kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.