Nimmt ein Heim Pensionstiere auf, ist es aufgrund des erhaltenen Entgelts für die Dauer des Vertragsverhältnisses für die Gewährung von Unterkunft und Bedienung sowie für die Sorge und Sicherheit der Pensionstiere verantwortlich. Durch die Übertragung der Sorgfaltspflicht geht auch die Tierhalterstellung über und das Heim kann somit für die von den beherbergten Tieren verursachten Schäden haftbar gemacht werden.