Wird man haftbar, wenn sich der eigene Hund gegen einen anderen Hund wehrt und dadurch ein Schaden entsteht?
Antwort:
In einer solchen Situation ist der Einzelfall entscheidend. Der Tierhalter haftet grundsätzlich für den von seinem Tier angerichteten Schaden. Wenn der Hund ein anderes Tier verletzt, wird dadurch das Eigentum einer anderen Person geschädigt. Ein Tierhalter kann sich nach geltendem Recht aber unter gewissen Umständen von der Haftung befreien. Hierzu hat er den Beweis zu erbringen, dass er bei der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt hat walten lassen oder dass der Schaden auch bei Beachtung aller Aufmerksamkeit eingetreten wäre. Setzt sich der eigene Hund gegen einen anderen zur Wehr, wird ein solcher Entlastungsbeweis in der Praxis oftmals bejaht, weil das Tier in einer solchen Situation nicht mehr beaufsichtigt und kontrolliert werden kann. Bei der Schadens- bzw. Kostenberechnung wird selbstverständlich das Verhalten beider Tiere berücksichtigt.