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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wer haftet für Tierschäden in der Mietwohnung?

 
Antwort:
Für eine übermässige Abnützung der Wohnung durch seine Tiere haftet der Mieter, da durch die Haltung eines Tieres das ganze Mietobjekt stärker abgenutzt wird. Der Mieter haftet also für die effektive Abnützung der Wohnung, unabhängig davon, wie lange er darin gelebt hat. Je älter ein Teppich oder eine Tapete beziehungsweise je kürzer die Lebensdauer der Sache ist, desto weniger muss der Mieter für die Abnützung bezahlen. Es empfiehlt sich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, die Mietschäden deckt. Am besten lässt man sich schriftlich zusichern, dass dies auch für Tierschäden gilt. Wer ein Aquarium besitzt, sollte ausserdem abklären, ob auch Wasserschäden gedeckt sind. Ist keine Versicherung vorhanden, darf der Vermieter auf das Mietzinsdepot zurückgreifen, um die Reparaturen zu bezahlen.
 
 

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