Für eine übermässige Abnützung der Wohnung durch seine Tiere haftet der
Mieter, da durch die Haltung eines Tieres das ganze Mietobjekt stärker
abgenutzt wird. Der Mieter haftet also für die effektive Abnützung der Wohnung,
unabhängig davon, wie lange er darin gelebt hat. Je älter ein Teppich oder eine
Tapete beziehungsweise je kürzer die Lebensdauer der Sache ist, desto weniger
muss der Mieter für die Abnützung bezahlen. Es empfiehlt sich, eine Privathaftpflichtversicherung
abzuschliessen, die Mietschäden deckt. Am besten lässt man sich schriftlich
zusichern, dass dies auch für Tierschäden gilt. Wer ein Aquarium besitzt, sollte
ausserdem abklären, ob auch Wasserschäden gedeckt sind. Ist keine Versicherung
vorhanden, darf der Vermieter auf das Mietzinsdepot zurückgreifen, um die
Reparaturen zu bezahlen.