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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wann wird das Tierheim Eigentümer eines Findeltieres?

 
Antwort:
Wer ein heimatloses Tier findet, kann dieses entweder bei sich zu Hause aufnehmen oder im Tierheim abgeben. Der Fund eines Tieres ist unverzüglich seinem Eigentümer oder, wenn dieser nicht bekannt ist, der zuständigen kantonalen Meldestelle anzuzeigen. Mit der Meldung beginnt eine Frist von zwei Monaten zu laufen, während der der Eigentümer – der bei der Meldestelle herausfinden kann, ob sein vermisstes Tier aufgefunden wurde – dieses vom Finder zurückverlangen kann. Bringt der Finder das Tier in ein Tierheim, überträgt er diesem damit alle gesetzlichen Finderpflichten und die zweimonatige Frist beginnt mit der Übergabe an das Tierheim von neuem zu laufen. Kann der Eigentümer auch innerhalb dieser zweiten Frist – das heisst maximal innerhalb von vier Monaten, seit das Tier entlaufen ist – nicht ermittelt werden, geht das Eigentum auf das Tierheim über, das dann über das Findeltier verfügen kann.
 
 

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