Wann wird das Tierheim Eigentümer eines Findeltieres?
Antwort:
Wer ein heimatloses Tier findet,
kann dieses entweder bei sich zu Hause aufnehmen oder im Tierheim abgeben. Der
Fund eines Tieres ist unverzüglich seinem Eigentümer oder, wenn dieser nicht
bekannt ist, der zuständigen kantonalen Meldestelle anzuzeigen. Mit der Meldung
beginnt eine Frist von zwei Monaten zu laufen, während der der Eigentümer – der
bei der Meldestelle herausfinden kann, ob sein vermisstes Tier aufgefunden
wurde – dieses vom Finder zurückverlangen kann. Bringt der Finder das Tier in ein Tierheim,
überträgt er diesem damit alle gesetzlichen Finderpflichten und die
zweimonatige Frist beginnt mit der Übergabe an das Tierheim von neuem zu laufen.
Kann der Eigentümer auch innerhalb dieser zweiten Frist – das heisst maximal
innerhalb von vier Monaten, seit das Tier entlaufen ist – nicht ermittelt
werden, geht das Eigentum auf das Tierheim über, das dann über das Findeltier
verfügen kann.