Was muss ein Tierheim bei der Platzierung von Tieren beachten?
Antwort:
Wird ein Verzicht- oder Findeltier neu platziert, schliesst das Heim mit dem neuen Halter einen Übernahme- oder Tierplatzierungsvertrag ab. In der Regel wird darin unter anderem festgehalten, dass der vom Erwerber allenfalls bezahlte finanzielle Betrag lediglich eine Unkostenbeteiligung an das Tierheim und nicht einen Kaufpreis darstellt.
Seit der 2003 erfolgten Verkürzung der Eigentumsübergangsfrist bei Findeltieren auf zwei Monate, behalten sich viele Tierheime im Übernahmevertrag eine Rücknahme oder ein Rückkaufsrecht für den Fall vor, dass sich der neue Platz für das vermittelte Tier nicht eignen sollte. Ohne eine derartige Vereinbarung kann ein abgegebenes Tier hingegen nicht mehr zurückgefordert werden.