Wer bezahlt die Tierarztkosten, wenn ein Tier im Tierheim behandelt werden muss?
Antwort:
Der Tierhalter muss die Tierarztkosten
nur dann übernehmen, wenn das Tierheim ihm nachweisen kann, dass er von
der Krankheit seines Tieres, das er dem Tierheim als Pensionstier übergab,
wusste und diese bewusst verschwiegen hat.
Erkrankt ein Findeltier im
Tierheim, hat üblicherweise sein Eigentümer nachträglich für die tierärztliche
Behandlung aufzukommen. Kann dieser jedoch nicht ermittelt
werden, trägt das Tierheim die Kosten selber.