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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Darf die Tierpension mein Tier ohne meinen Auftrag behandeln lassen?

 
Antwort:
Ja. In Fällen der Dringlichkeit oder wenn der Tierhalter nicht erreichbar ist darf die Pension die Behandlung auch ohne die Zustimmung des Halter veranlassen, solange sie in dessen Interesse liegt.
 
 
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