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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Was kann man tun, wenn einem Pensionstier in einem Tierheim etwas zustösst?

 
Antwort:
Nimmt ein Heim Pensionstiere auf, ist es aufgrund des entrichteten Entgelts für die Gewährung von Unterkunft und Bedienung sowie für die Sorge und Sicherheit der Pensionstiere während der Dauer des Vertragsverhältnisses verantwortlich. Das Heim geht mit dem Eigentümer des Tieres einen sog. Beherbergungsvertrag ein, der gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Verschiedene Aspekte werden bei der Auf­nahme von Tieren aber nach den Regeln des Hinterlegungsvertrags beur­teilt. Der Gast­wirt ist verpflichtet, das Tier entgegenzunehmen, sicher zu ver­wahren und zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückzugeben. Er trägt somit grundsätzlich die zivilrechtliche Ver­ant­wortung für jede Schädigung eines aufgenommenen Tieres sowie für dessen Ent­lau­fen oder Entwendung. Der Eigentümer ist allerdings verpflichtet, bei der Übergabe auf allfällige Gefahren, wie beispielsweise die Bissigkeit eines Hundes hinzuweisen.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Haftung
 

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