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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Darf die Tierpension ein Tier als Sicherheit zurückbehalten, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird?

 
Antwort:
Nein. Seit 2003 dürfen Heimtiere nicht mehr gepfändet oder als Sicherheit für eine Forderung zurückbehalten werden. Bezahlt ein Tierhalter die Pensionskosten nicht, muss die Tierpension diese in einem Zivilprozess oder auf dem Betreibungsweg einfordern. Die Pension dürfte hingegen Tiere, die nicht aus emotionalen Gründen, sondern in erster Linie zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, also beispielsweise Sport- oder Zuchttiere, zurückbehalten.
 
 

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