Darf die Tierpension ein Tier als Sicherheit zurückbehalten, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird?
Antwort:
Nein.
Seit 2003 dürfen Heimtiere nicht mehr gepfändet oder als Sicherheit für eine
Forderung zurückbehalten werden. Bezahlt
ein Tierhalter die Pensionskosten nicht, muss die Tierpension diese in einem
Zivilprozess oder auf dem Betreibungsweg einfordern. Die Pension dürfte hingegen
Tiere, die nicht aus emotionalen Gründen, sondern in erster Linie zu Vermögens-
oder Erwerbszwecken gehalten werden, also beispielsweise Sport- oder Zuchttiere,
zurückbehalten.