Welche Leistungen können von einem Tierheim bei der Aufnahme eines Pensionstieres erwartet werden?
Antwort:
Nimmt ein Heim Pensionstiere auf, ist es aufgrund des entrichteten Entgelts für die Gewährung von Unterkunft und Bedienung sowie für die Sorge und Sicherheit der Pensionstiere während der Dauer des Vertragsverhältnisses verantwortlich. Das Heim geht mit dem Eigentümer des Tieres einen so genannten Beherbergungsvertrag ein, der gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Neben der sicheren Aufbewahrung bietet das Tierheim dem Halter aber noch weitere Leistungen, wie etwa Fütterung, Pflege, Auslauf, tierärztliche und sonstige Betreuung des Tieres. Hierbei wird vom Eigentümer ein einfacher Auftrag erteilt (Art. 394ff. des Obligationenrechts; OR). Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei, die ihm übertragenen Geschäfte im Interesse und gemäss den Weisungen des Auftraggebers zu besorgen (Art. 397 Abs. 1 OR). Tut er dies nicht vertragsgemäss, trifft ihn die Haftung für einen allfällig entstandenen Schaden.