Wer bezahlt die während des Pensionsaufenthalts anfallenden Kosten?
Antwort:
Entstehen während des Aufenthalts
eines Pensionstieres unvorhersehbare Aufwände, kann eine Tierpension diese im
Normalfall vom Eigentümer zurückverlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Kosten durch eine Handlung entstanden sind, die die Heimleitung im Interesse
des Eigentümers vorgenommen hat. Nicht zahlen muss der
Eigentümer, wenn die Ausgaben wegen mangelhafter Betreuung des Tieres durch die
Pension entstanden sind, etwa durch falsche Fütterung, fehlende oder zu spät
erfolgte medizinische Versorgung oder ungenügende Beaufsichtigung. Damit
verletzt die Pension ihre vertraglichen Pflichten, sodass sie gegenüber dem
Tierhalter sogar schadenersatzpflichtig werden kann.