English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wer bezahlt die während des Pensionsaufenthalts anfallenden Kosten?

 
Antwort:
Entstehen während des Aufenthalts eines Pensionstieres unvorhersehbare Aufwände, kann eine Tierpension diese im Normalfall vom Eigentümer zurückverlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten durch eine Handlung entstanden sind, die die Heimleitung im Interesse des Eigentümers vorgenommen hat.
Nicht zahlen muss der Eigentümer, wenn die Ausgaben wegen mangelhafter Betreuung des Tieres durch die Pension entstanden sind, etwa durch falsche Fütterung, fehlende oder zu spät erfolgte medizinische Versorgung oder ungenügende Beaufsichtigung. Damit verletzt die Pension ihre vertraglichen Pflichten, sodass sie gegenüber dem Tierhalter sogar schadenersatzpflichtig werden kann.
 
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

TIR auf Facebook

Shop

Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...