Nimmt ein
Heim Pensionstiere auf, geht es als Gastwirt mit dem Eigentümer des Tieres eine
Sonderform eines sogenannten Beherbergungsvertrags ein. Darin werden unter
anderem die Dauer der Unterbringung, der Preis und die Haftung für Schäden
geregelt. Aus Beweisgründen
empfiehlt sich dringend eine schriftliche Regelung, auch wenn ein mündlicher
Vertrag ebenso gültig ist. Während der Vertragszeit
ist die Pension für Unterkunft, Fütterung, Auslauf, Betreuung und Sicherheit
der tierlichen Bewohner verantwortlich.