Kann der Vermieter dem Mieter das Halten von Tieren verbieten?
Antwort:
Ja. Nach herrschender schweizerischer Lehre kann er dies tun und hat hierfür nicht einmal einen besonderen Grund zu nennen. Die Frage der Unwirksamkeit eines absoluten Heimtierverbots stellt sich unter Umständen höchstens, wenn etwa ein Formularvertrag ein gänzliches Tierhalteverbot vorsieht, da hiervon selbst Kleintiere wie Zierfische, Stubenvögel, Schildkröten und Goldhamster erfasst werden und dies eine unverhältnismässige Benachteiligung des Mieters bedeuten würde. Setzt sich der Mieter über ein ausdrückliches Verbot hinweg, nimmt er in Kauf, dem Vermieter damit einen Grund zur ausserordentlichen Kündigung zu geben.