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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Kann der Vermieter sein (stillschweigendes) Einverständnis zur Tierhaltung widerrufen?

 
Antwort:
Ja. Das Halten von Tieren wird häufig in Mietverträgen nicht ausdrücklich verboten, aber vom Einverständnis des Vermieters abhängig gemacht. Ein jahrelanges stillschweigendes Dulden der Tierhaltung kann indessen nicht als Zustimmung betrachtet werden. Damit der Vermieter sein stillschweigendes Einverständnis nicht jederzeit widerrufen kann, empfiehlt sich für den Mieter ein schriftliches Einverständnis einzufordern. Solche Standardformulare finden sich in der Regel im Anhang zum Mietvertrag. Hat der Vermieter die Erlaubnis einmal ausdrücklich er­teilt, kann er sie nicht mehr so leicht wieder rückgängig machen. Für den Widerruf einer erteilten Zustimmung müssen gute Gründe, wie beispielsweise übermässige Immissionen vorliegen.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Geltende Rechtslage
 
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