Kann der Vermieter sein (stillschweigendes) Einverständnis zur Tierhaltung widerrufen?
Antwort:
Ja. Das Halten von
Tieren wird häufig in Mietverträgen nicht ausdrücklich verboten, aber vom
Einverständnis des Vermieters abhängig gemacht. Ein jahrelanges
stillschweigendes Dulden der Tierhaltung kann indessen nicht als Zustimmung
betrachtet werden. Jedoch müsste der Vermieter triftige Gründe vorbringen, um
die Tierhaltung nachträglich zu verbieten. Um aber sicher zu gehen, dass der
Vermieter sein stillschweigendes Einverständnis nicht jederzeit widerrufen
kann, empfiehlt sich für den Mieter, ein schriftliches Einverständnis einzufordern.
Solche Standardformulare finden sich in der Regel im Anhang zum Mietvertrag.
Hat der Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung in der Wohnung einmal
ausdrücklich erteilt, kann er sie nicht mehr so leicht wieder rückgängig
machen. Für den Widerruf einer erteilten Zustimmung müssen gute Gründe, wie
beispielsweise übermässige Immissionen, ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz
oder eine plötzliche, vom Tier ausgehende, Gefahr vorliegen. In diesen Fällen
dürfte der Vermieter die Haltegenehmigung wieder entziehen und müsste ihm eine
angemessene Frist – mindestens zwei Monate – ansetzen, damit der Mieter einen
neuen Platz für das Tier suchen kann. In Ausnahmefällen ist auch eine kürzere
Frist denkbar.