Die Rechtsverhältnisse
über den Aufenthalt im Altersheim sind kompliziert, weil neben der Miete der
Wohnräume auch die Verköstigung, Pflege, medizinische Betreuung etc. der Pensionäre
geregelt werden. Nur wenn der Mietaspekt eindeutig im Vordergrund steht und
keine Kosten für Verpflegung und ärztliche Versorgung anfallen, finden die
Vorschriften des Mietrechts uneingeschränkt Anwendung. Andernfalls besteht im
Streitfall nicht einmal der Anspruch auf das Halten von Kleintieren wie
Meerschweinchen oder Ziervögel. Es gibt jedoch zahlreiche Heime, welche die
Haltung von Hunden, Katzen oder anderen Tieren erlauben. Jedes Altersheim kann
letztlich aber selbst hierüber entscheiden, weshalb man vor dem Bezug der
Alterswohnung unbedingt abklären sollte, ob das Heimtier mitdarf. Damit das
Zusammenleben mit Tieren im Altersheim für alle Beteiligten einen Gewinn bedeutet,
müssen unbedingt auch die Bedürfnisse der Tiere respektiert werden. In jedem
Fall ist auf eine artgerechte Haltung zu achten.