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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht?

 
Antwort:
Ist im Mietvertrag überhaupt nichts zur Tierhaltung festgehalten, sind Heimtiere erlaubt. Dies bedeutet aber nicht, dass der Mieter völlig frei entscheiden kann, welche Tiere in seine Wohnung kommen. Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel, Schildkröten und Zierfische dürfen zwar ohnehin gehalten werden. Bei grösseren Tieren wie Hunden, Katzen oder Papageien kommt es dagegen auch auf Aspekte wie Rasse oder Anzahl an, weil der Vermieter auch ohne Tierhaltungsklausel auf den vertragsgemässen Gebrauch der Wohnung pochen kann. In diesen Fällen braucht es also trotzdem eine Vereinbarung mit dem Vermieter. Und natürlich muss dieser auch um Erlaubnis angefragt werden, wenn man gefährliche Tiere wie etwa Alligatoren, Giftschlangen oder -spinnen halten möchte. Diese erfordern zusätzlich auch noch eine Bewilligung des kantonalen Veterinärdiensts.
 
 

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