Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht?
Antwort:
Ist im Mietvertrag
überhaupt nichts zur Tierhaltung festgehalten, sind Heimtiere erlaubt. Dies
bedeutet aber nicht, dass der Mieter völlig frei entscheiden kann, welche Tiere
in seine Wohnung kommen. Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel,
Schildkröten und Zierfische dürfen zwar ohnehin gehalten werden. Bei grösseren
Tieren wie Hunden, Katzen oder Papageien kommt es dagegen auch auf Aspekte wie
Rasse oder Anzahl an, weil der Vermieter auch ohne Tierhaltungsklausel auf den
vertragsgemässen Gebrauch der Wohnung pochen kann. In diesen Fällen braucht es
also trotzdem eine Vereinbarung mit dem Vermieter. Und natürlich muss dieser
auch um Erlaubnis angefragt werden, wenn man gefährliche Tiere wie etwa
Alligatoren, Giftschlangen oder -spinnen halten möchte. Diese erfordern
zusätzlich auch noch eine Bewilligung des kantonalen Veterinärdiensts.