Kann mir wegen der Tierhaltung der Mietvertrag gekündigt werden?
Antwort:
Ist die Tierhaltung erlaubt, bedeutet dies natürlich nicht automatisch,
dass der Mieter tun darf, was er will. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass
allen Mietern die vertragliche Benutzung ihrer Wohnung uneingeschränkt möglich
ist. Nimmt ein Tierhalter
auch nach schriftlicher Mahnung des Vermieters keine Rücksicht auf seine
Anwohner, kann ihm die Wohnung mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende des Monats
gekündigt werden. Ein Kündigungsgrund
kann auch vorliegen, wenn sich der Mieter über ein im Vertrag festgehaltenes
oder nachträglich ausgesprochenes Tierhalteverbot hinwegsetzt oder Tiere ohne
die erforderliche Zustimmung des Vermieters hält. Er verletzt seine
mietvertraglichen Pflichten dadurch generell, sodass der konkrete Grund für das
Tierhalteverbot keine Rolle spielt. Der Vermieter kann dem Mieter in diesen
Fällen mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten oder einer im Mietvertrag
festgehaltenen längeren Frist auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen.