Kann der Vermieter einen Mietvertrag wegen übermässigem Tierlärm kündigen?
Antwort:
Zur Beantwortung dieser Frage muss der Einzelfall betrachtet werden. Wie einem Grundeigentümer werden auch einem Mieter gesetzliche Schranken auferleget, die in ihrer Gesamtheit als Nachbarrecht bezeichnet werden. Ein Mieter hat auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen und beispielsweise dafür zu sorgen, dass seine Tiere keine übermässigen Lärm- oder Geruchsimmissionen verursachen, die für Dritte (d.h. für andere Hausbewohner) eine unzumutbare Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens darstellen. Ob eine Immission zumutbar ist oder nicht, wird durch eine Abwägung der einander gegenüberstehenden Rechtsgütern und Interessen beurteilt.