Wie muss man in einem mietrechtlichen Streitfall vorgehen?
Antwort:
Lassen sich Probleme
zwischen Mieter und Vermieter im Gespräch nicht einvernehmlich lösen, muss der
Rechtsweg beschritten werden. Hierfür muss man sein Anliegen innert 30 Tagen
seit Erhalt der Kündigung schriftlich bei der sogenannten Schlichtungsbehörde
für Mietstreitigkeiten einreichen. In einer Verhandlung haben beide Parteien
dann die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu begründen. Die Schlichtungsbehörde
versucht anschliessend, zwischen den Parteien doch noch eine gütliche Einigung
zu erzielen, sei dies in einem Vergleich (einem von beiden Parteien
akzeptierten Kompromiss), mit dem Rückzug der Klage durch den Kläger oder deren
Anerkennung durch den Beklagten. Gelingt dies, ist das Verfahren abgeschlossen.
Scheitert der Einigungsversuch hingegen, muss die Schlichtungsbehörde ein
Urteil fällen. Anschliessend kann dann jene Partei, die an ihrem Standpunkt
festhalten will, den Fall innerhalb von 30 Tagen an das Mietgericht
weiterziehen.
Aber Vorsicht: Ein
Prozess vor Mietgericht kann schnell sehr teuer werden. Im Gegensatz zum
Mietgerichtsprozess ist das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde jedoch
kostenlos, wobei dies aber nicht für die Kosten einer allfälligen anwaltlichen
Vertretung gilt.