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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Gilt eine Halteerlaubnis auch für weitere Tiere?

 
Antwort:
Es ist denkbar, dass ein Vermieter die Tierhaltung nicht generell erlaubt oder untersagt, sondern mit jedem Mieter einzeln vereinbart. Hat ein Mieter die entsprechende Zustimmung, bedeutet dies nicht, dass automatisch auch die anderen Hausbewohner Tiere halten dürfen, ohne vom Vermieter eine eigene Erlaubnis erhalten zu haben. Wenn der Vertrag die Heimtierhaltung bei allen Mietern von einer Zustimmung abhängig macht, müssen sich auch alle hieran halten. Ist der Vermieter der Meinung, dass es in der Liegenschaft schon genug Hunde oder Katzen gibt, kann er weitere Tiere verbieten. Ob eine Halteerlaubnis auch für weitere Tiere im selben Haushalt gilt, hängt davon ab, wie die Bewilligung formuliert wurde. Vereinbart man etwa, dass man „einen Hund“ halten darf, so kann dieser im Todesfall ohne Weiteres durch einen neuen von ähnlicher Grösse und Wesensart ersetzen. Bezieht sich der Vermieter aber ausdrücklich auf ein bestimmtes Tier, so muss der Mieter eine neue Erlaubnis einholen.

Zu beachten bleibt ausserdem, dass eine Zustimmung des Vermieters zur Haltung eines Tieres nicht bedeutet, dass sich der Mieter auch noch ein zweites und drittes Tier anschaffen darf. Dies muss wiederum mit dem Vermieter abgesprochen und vereinbart werden.

 
 

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