Es ist denkbar, dass
ein Vermieter die Tierhaltung nicht generell erlaubt oder untersagt, sondern
mit jedem Mieter einzeln vereinbart. Hat ein Mieter die entsprechende Zustimmung,
bedeutet dies nicht, dass automatisch auch die anderen Hausbewohner Tiere
halten dürfen, ohne vom Vermieter eine eigene Erlaubnis erhalten zu haben. Wenn
der Vertrag die Heimtierhaltung bei allen Mietern von einer Zustimmung abhängig
macht, müssen sich auch alle hieran halten. Ist der Vermieter der Meinung, dass
es in der Liegenschaft schon genug Hunde oder Katzen gibt, kann er weitere
Tiere verbieten. Ob eine Halteerlaubnis auch für weitere Tiere im selben
Haushalt gilt, hängt davon ab, wie die Bewilligung formuliert wurde. Vereinbart
man etwa, dass man „einen Hund“ halten darf, so kann dieser im Todesfall ohne
Weiteres durch einen neuen von ähnlicher Grösse und Wesensart ersetzen. Bezieht
sich der Vermieter aber ausdrücklich auf ein bestimmtes Tier, so muss der
Mieter eine neue Erlaubnis einholen.
Zu beachten bleibt
ausserdem, dass eine Zustimmung des Vermieters zur Haltung eines Tieres nicht
bedeutet, dass sich der Mieter auch noch ein zweites und drittes Tier
anschaffen darf. Dies muss wiederum mit dem Vermieter abgesprochen und
vereinbart werden.