English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Kann man einem Tier sein Vermögen vererben?

 
Antwort:
Nein, einem Tier kann direkt nichts vererbt werden. Weil Tieren keine Rechtsfähigkeit zukommt, sind sie nicht erbfähig und können daher selber weder Erbe noch Vermächtnisnehmer sein (Art. 539 i.V.m. Art. 11 des Zivilgesetzbuches; ZGB). Es besteht jedoch die Möglichkeit, Tiere testamentarisch zu begünstigen. Seit April 2003 wird ihre Einsetzung als Erben oder Vermächtnisnehmer nicht mehr einfach als ungültig betrachtet, sondern als Auflage, angemessen (gemäss Zivilgesetzbuch «tiergerecht») für das Tier zu sorgen. Eine derart be­­­lastete Person hat das betreffende Tier aufzu­nehmen oder vera­nt­wor­­­tungs­voll bei Dritten zu platzieren, wobei die Mittel für Futter-, Pflege-, Un­terbringungs- und Tierarztkosten aus dem Erbteil oder Ver­mächtnis begli­­­chen werden können. Um Streitigkeiten darüber zu vermeiden, wer für das Tier verantwortlich ist, muss der Wille im Testament klar und unmissverständlich formuliert werden. Auch sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden, die den Erbteil dann nach den genauen Anordnungen zur Versorgung des Tieres verwendet. Die betreffende Person kann beispielsweise verpflichtet werden, einen monatlichen Betrag für den Unterhalt des Tieres bereitzustellen oder aber dieses bei sich aufzunehmen und persönlich für seine Betreuung und Pflege zu sorgen. Damit nach dem Tod des Halters tatsächlich gut für das Tierwohl gesorgt wird, sollte die Zuwendung alle Kosten für das Tier abdecken, also auch tierärztliche Behandlungen oder allfällige Betreuungen in einer Tierpension.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Erbrecht
» www.tierschutz.org - Radiospots
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

TIR auf Facebook

Shop

Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...