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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Gibt es weitere Möglichkeiten, seinem Tier nach dem eigenen Tod ein angemessenes Dasein zu garantieren?

 
Antwort:
Ja. Um seinem Tier über den eigenen Tod hinaus ein angemessenes Dasein zu garantieren, kann ein Tierhalter (neben einer natürlichen Person) auch ein vertrau­enswürdiges Tierheim durch einen Erbvertrag zur Aufnahme des Tieres ver­pflichten. Zudem besteht auch die Möglichkeit zur Errichtung einer sog. letztwilligen Stiftung (Art. 493 des Zivilgesetzbuches; ZGB). Eine solche Stiftung kann mit dem Ziel verbunden werden, den lebenslangen Un­terhalt des Tieres aus den Mitteln des aus dem Nachlass aus­­geschiedenen Stiftungsvermögens zu finanzieren. Stiftungen werden in der Regel jedoch auf längere Dauer ausgerichtet, weshalb darauf geachtet werden muss, dass der Zweck nicht nur lediglich den Lebensunterhalt eines bestimmten Einzeltieres umfasst.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Erbrecht
» www.tierschutz.org - Radiospots
 

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