Ist ein Tierarzt zum Einreichen einer Strafanzeige verpflichtet, wenn er an einem zu behandelnden Tier eine Misshandlung feststellt?
Antwort:
Nein, zumindest nicht nach noch geltendem Recht. Während Privatpersonen das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige zusteht, sind die Polizei und je nach kantonalem Strafprozessrecht teilweise auch andere Beamte und Behördenmitglieder verpflichtet, alle im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellten Tierschutzdelikte anzuzeigen, falls hierfür ein erheblicher Tatverdacht besteht. Ist ein Tierarzt nicht im Veterinärdienst oder als Amtstierarzt tätig, trifft ihn somit keine Pflicht zur Einreichung einer Strafanzeige.