English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Ist ein Tierarzt zum Einreichen einer Strafanzeige verpflichtet, wenn er an einem zu behandelnden Tier eine Misshandlung feststellt?

 
Antwort:
Nein, zumindest nicht nach noch geltendem Recht. Während Pri­­vatpersonen das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige zusteht, sind die Po­­lizei und je nach kantonalem Strafprozessrecht teilweise auch an­­dere Beamte und Behördenmitglieder verpflichtet, alle im Rahmen ihrer amt­­lichen Tätigkeit festgestellten Tierschutzdelikte anzuzeigen, falls hierfür ein erheblicher Tatverdacht besteht. Ist ein Tierarzt nicht im Veterinärdienst oder als Amtstierarzt tätig, trifft ihn somit keine Pflicht zur Einreichung einer Strafanzeige.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Aufgaben praktischer TierärztInnen
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

TIR auf Facebook

Shop

Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...