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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Ist ein Tierarzt zum Einreichen einer Strafanzeige verpflichtet, wenn er an einem zu behandelnden Tier eine Misshandlung feststellt?

 
Antwort:
Nein, zumindest nicht nach noch geltendem Recht. Während Pri­­vatpersonen das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige zusteht, sind die Po­­lizei und je nach kantonalem Strafprozessrecht teilweise auch an­­dere Beamte und Behördenmitglieder verpflichtet, alle im Rahmen ihrer amt­­lichen Tätigkeit festgestellten Tierschutzdelikte anzuzeigen, falls hierfür ein erheblicher Tatverdacht besteht. Ist ein Tierarzt nicht im Veterinärdienst oder als Amtstierarzt tätig, trifft ihn somit keine Pflicht zur Einreichung einer Strafanzeige.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Aufgaben praktischer TierärztInnen
 
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