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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wann hat der Tierarzt Anspruch auf ein Honorar?

 
Antwort:
Tierärzte, die in Privatpraxen arbeiten, stehen zu den Haltern der ihnen anvertrau­­ten Tiere in der Regel in einem Auftragsverhältnis (Art. 394ff. des Obligationenrechts; OR). Hier­­bei verpflichtet sich der Tierarzt, die ihm übertrage­­nen Geschäfte vertragsgemäss zu besorgen und haftet dem Tierhalter für eine getreue und sorgfältige Ausführung der auf Heilung gerichteten Behandlung des Tieres. Dem Tierarzt erwächst daraus ein Anspruch auf Entschädigung (nach Massgabe der tierärztlichen Tarifforderung).
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Vertragsinhalt
 
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