Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden?
Antwort:
Ja, leider wurden nicht alle tierrelevanten Rechtsgebiete von der Gesetzesrevision erfasst. Art. 641a Abs. 2 ZGB legt nach deutschem und österreichischem Vorbild fest, dass für Tiere die auf Sachen anwendbaren Bestimmungen gelten, soweit keine besonderen Regelungen bestehen. So wird der Kauf, die Pacht, die Leihe oder die Miete von Tieren weiterhin nach den gewöhnlichen auf Sachen anwendbaren Bestimmungen geregelt.