Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden?
Antwort:
Ja, leider wurden nicht alle tierrelevanten
Rechtsgebiete von der Gesetzesrevision erfasst. Art. 641a Abs. 2 ZGB legt nach
deutschem und österreichischem Vorbild fest, dass für Tiere die auf Sachen
anwendbaren Bestimmungen gelten, soweit keine besonderen Regelungen bestehen.
So wird der Kauf, die Pacht, die Leihe oder die Miete von Tieren weiterhin nach
den gewöhnlichen auf Sachen anwendbaren Bestimmungen geregelt. Weil keine
tierspezifischen Gesetzesvorschriften bestehen, sollten Tierkaufverträge, Regelungen
über Tiere in Mietwohnungen und am Arbeitsplatz etc. schriftlich und klar
festgehalten werden. Auf diese Weise können Unsicherheiten und Streitereien von
vornherein vermieden werden.