Ja, aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Der Eigentümer darf zwar über Leben und Tod seiner Tiere entscheiden, doch qualvolles oder mutwilliges Töten sowie das Töten im Rahmen von Tierkämpfen sind ausdrücklich verboten. Weil niemand einem Tier ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste zufügen darf, ist das Töten nur dann erlaubt, wenn es schmerzlos erfolgt.