Sind beide Parteien mit einer
Schenkung einverstanden und übergibt der Schenker das Tier dem Beschenkten, der
dieses annimmt, wird der Beschenkte Eigentümer des Tieres. Um das
Zustandekommen des Schenkungsvertrages zu verhindern, müsste der Beschenkte die
Schenkung sogleich ablehnen. Eine spätere Rückgabe, etwa weil der Beschenkte
keine Freude mehr am Tier hat, ist nur dann möglich, wenn der Schenker das Tier
freiwillig zurücknehmen würde, wozu er gesetzlich aber nicht verpflichtet ist.