Kann ein geschenktes Tier zurückverlangt werden, wenn es vom Beschenkten schlecht behandelt wird?
Antwort:
Ja. Der Schenker hat die Möglichkeit, seine Schenkung zu widerrufen, wenn damit verbundene Auflagen nicht erfüllt werden (Art. 249 Ziff. 3 des Obligationenrechts; OR). Eine Auflage kann beispielsweise darin bestehen, dass der Beschenkte gut für das Tier sorgen muss. Die Frist für den Widerruf beträgt ein Jahr seit Kenntnis der Tatsache, dass die Auflagen missachtet werden.