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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wer muss für den von einem geschenkten Tier verursachten Schaden aufkommen?

 
Antwort:
Verursacht ein geschenktes Tier einen Schaden oder erwächst ein solcher aus der Schenkung selbst, hat der Beschenkte in der Regel selber dafür auf­zukommen. Eine Haftung des Schenkers besteht nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 248 Abs. 1 des Obligationenrechts; OR). So haftet der Schenker beispielsweise für den von einem kranken oder bissigen Tier verursachten Schaden, wenn er um die Bissigkeit des Tieres wusste und diesen Umstand verschwieg.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Schenkung
 
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