Darf ein Heimtier von einem Gläubiger zurückbehalten werden, solange die Rechnung nicht bezahlt wurde?
Antwort:
Nein. Mit der Gesetzesrevision vom April 2003 wurden im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehaltene Tiere – das heisst in der Regel Heimtiere – ausdrücklich in die Liste der Kompetenzstücke von Art. 92 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) aufgenommen, weshalb ein Retentionsrecht ausgeschlossen ist.