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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Was kann gegen übermässige Tierimmissionen unternommen werden?

 
Antwort:
Einem betroffenen Nachbarn, der sich gegen übermässige Immissionen wehren will, stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Mit den Rechtsbehelfen des Zivilgesetzbuches (Art. 679 und 928 ZGB) können die Beseitigung bereits eingetretener und der Schutz vor weiteren oder drohenden Beeinträchtigungen sowie Schadenersatz verlangt werden. Konkret gefordert werden kann etwa, dass die Maximalzahl der von einem Nachbarn gehaltenen und die Anwohner belästigenden Tiere gerichtlich festgelegt oder dieser verpflichtet wird, die Tiere zu gewissen Zeiten im Wohnhaus unterzubringen und nicht frei auf seinem Gelände umherlaufen zu lassen. Wohnt der durch die Tierimmissionen gestörte Nachbar in einer Mietwohnung, kann er bei seinem Vermieter übrigens eine angemessene Mietreduktion verlangen. Das Recht auf die Reduktion besteht ab dem Zeitpunkt, in dem die übermässige Belästigung dem Vermieter angezeigt wird. Um jedoch nachbarschaftliche Beziehungen nicht zu belasten, sollte man immer zuerst das Gespräch mit dem Halter der störenden Tiere suchen, bevor man den Rechtsweg beschreitet.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Nachbarrecht
 

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