Was kann gegen übermässige Tierimmissionen unternommen werden?
Antwort:
Einem betroffenen
Nachbarn, der sich gegen übermässige Immissionen wehren will, stehen
verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Mit den Rechtsbehelfen des
Zivilgesetzbuches (Art. 679 und 928 ZGB) können die Beseitigung bereits
eingetretener und der Schutz vor weiteren oder drohenden Beeinträchtigungen
sowie Schadenersatz verlangt werden. Konkret gefordert werden kann etwa, dass
die Maximalzahl der von einem Nachbarn gehaltenen und die Anwohner
belästigenden Tiere gerichtlich festgelegt oder dieser verpflichtet wird, die
Tiere zu gewissen Zeiten im Wohnhaus unterzubringen und nicht frei auf seinem
Gelände umherlaufen zu lassen. Wohnt der durch die Tierimmissionen gestörte
Nachbar in einer Mietwohnung, kann er bei seinem Vermieter übrigens eine
angemessene Mietreduktion verlangen. Das Recht auf die Reduktion besteht ab dem
Zeitpunkt, in dem die übermässige Belästigung dem Vermieter angezeigt wird. Um
jedoch nachbarschaftliche Beziehungen nicht zu belasten, sollte man immer
zuerst das Gespräch mit dem Halter der störenden Tiere suchen, bevor man den
Rechtsweg beschreitet.