Richtet eine Katze auf
einem fremden Grundstück Schäden an, muss der geschädigte Nachbar hierfür unter
Umständen selbst aufkommen. Meistens ist es zwar so, dass der Tierhalter für
die von seinem Tier verursachten Schäden haftet, er kann aber trotzdem nicht in
jedem Fall verantwortlich gemacht werden. Von einem Katzenhalter kann – im
Gegensatz zum Hundehalter – nicht erwartet werden, dass er seine Tiere ständig
beaufsichtigt. Haftbar ist er zumindest dann, wenn er bereits einmal gerichtlich
dazu verpflichtet wurde, sein Büsi vom Eindringen auf fremde Grundstücke und in
Wohnungen abzuhalten und trotzdem nicht das Nötige vorgekehrt hat.