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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wer haftet für Schäden einer Katze?

 
Antwort:
Richtet eine Katze auf einem fremden Grundstück Schäden an, muss der geschädigte Nachbar hierfür unter Umständen selbst aufkommen. Meistens ist es zwar so, dass der Tierhalter für die von seinem Tier verursachten Schäden haftet, er kann aber trotzdem nicht in jedem Fall verantwortlich gemacht werden. Von einem Katzenhalter kann – im Gegensatz zum Hundehalter – nicht erwartet werden, dass er seine Tiere ständig beaufsichtigt. Haftbar ist er zumindest dann, wenn er bereits einmal gerichtlich dazu verpflichtet wurde, sein Büsi vom Eindringen auf fremde Grundstücke und in Wohnungen abzuhalten und trotzdem nicht das Nötige vorgekehrt hat.
 
 

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