Müssen fremde Katzen auf dem eigenen Grundstück geduldet werden?
Antwort:
Katzen können von
ihren Haltern nicht ständig kontrolliert oder so erzogen werden, dass sie
wissen, was sie auf ihren Streifzügen auf fremden Grundstücken tun dürfen und
was nicht. Deshalb geht es auch hier wieder um die Frage, welche
Beeinträchtigungen für einen Nachbarn zumutbar sind. So muss beispielsweise ein
gewisses Mass an Katzendreck toleriert werden, wobei auf das Empfinden eines
Durchschnittsmenschen abgestellt wird. Eine Übermässigkeit muss daher im
Einzelfall gerichtlich festgestellt werden. Ist dies der Fall, muss der
beeinträchtigte Nachbar aber nachweisen können, dass der Dreck durch eine
bestimmte Katze verursacht wurde und nicht auch von anderen Tieren aus der
Umgebung stammt. Die Erfolgsaussichten, einen bestimmten Katzenhalter in einem
Streitfall in die Verantwortung zu nehmen, sind deshalb eher gering. Hält der
Nachbar jedoch zahlreiche Katzen, die ihr Geschäft alle draussen verrichten,
könnte die Tierzahl gerichtlich beschränkt werden. Auch hier müsste aber
zuerst einmal bewiesen werden, dass die Katzen des Nachbars – und nicht andere
– die Übeltäter sind. Meistens muss aber nicht gleich ein Rechtsstreit vor
Gericht ausgetragen werden. Man kann zunächst auch versuchen, die Katze von
seinem Grundstück zu vertreiben. Dabei müssen aber die Mittel und Massnahmen
auf jeden Fall tierschutzkonform sein. Als geeignete Massnahmen erscheinen etwa
das Auslegen von Kaffeesatz im Garten oder das Bespritzen mit Wasser. Strafbar
wäre es, Giftköder auszulegen, das Tier mit Steinen zu bewerfen oder mit einer
Waffe darauf zu schiessen. Auch von sogenannten Katzenschreckgeräten ist eher
abzuraten, da sie dem Tier teilweise Schmerzen, Leiden oder andere Schäden zufügen
können und allenfalls auch andere Tiere gefährden können.