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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Müssen fremde Katzen auf dem eigenen Grundstück geduldet werden?

 
Antwort:
Katzen können von ihren Haltern nicht ständig kontrolliert oder so erzogen werden, dass sie wissen, was sie auf ihren Streifzügen auf fremden Grundstücken tun dürfen und was nicht. Deshalb geht es auch hier wieder um die Frage, welche Beeinträchtigungen für einen Nachbarn zumutbar sind. So muss beispielsweise ein gewisses Mass an Katzendreck toleriert werden, wobei auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen abgestellt wird. Eine Übermässigkeit muss daher im Einzelfall gerichtlich festgestellt werden. Ist dies der Fall, muss der beeinträchtigte Nachbar aber nachweisen können, dass der Dreck durch eine bestimmte Katze verursacht wurde und nicht auch von anderen Tieren aus der Umgebung stammt. Die Erfolgsaussichten, einen bestimmten Katzenhalter in einem Streitfall in die Verantwortung zu nehmen, sind deshalb eher gering. Hält der Nachbar jedoch zahlreiche Katzen, die ihr Geschäft alle draussen verrichten, könnte die Tierzahl gerichtlich beschränkt werden. Auch hier müsste aber zuerst einmal bewiesen werden, dass die Katzen des Nachbars – und nicht andere – die Übeltäter sind. Meistens muss aber nicht gleich ein Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen werden. Man kann zunächst auch versuchen, die Katze von seinem Grundstück zu vertreiben. Dabei müssen aber die Mittel und Massnahmen auf jeden Fall tierschutzkonform sein. Als geeignete Massnahmen erscheinen etwa das Auslegen von Kaffeesatz im Garten oder das Bespritzen mit Wasser. Strafbar wäre es, Giftköder auszulegen, das Tier mit Steinen zu bewerfen oder mit einer Waffe darauf zu schiessen. Auch von sogenannten Katzenschreckgeräten ist eher abzuraten, da sie dem Tier teilweise Schmerzen, Leiden oder andere Schäden zufügen können und allenfalls auch andere Tiere gefährden können.
 
 

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