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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Braucht es neben dem Mikrochip noch eine Hundemarke?

 
Antwort:
Grundsätzlich dienen Mikrochip und Tätowierung der Kennzeichnung; die Hundemarke der Verwaltung der Hundesteuer. Den Gemeinden steht es jedoch frei, die Verwaltung der Hundesteuer an die Kennzeichnung per Chip oder Tätowierung zu koppeln, wodurch sich die Hundemarke erübrigt.
 
Weitere Informationen:
» www.bvet.admin.ch - Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
 
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