Braucht es neben dem Mikrochip noch eine Hundemarke?
Antwort:
Grundsätzlich dienen Mikrochip und Tätowierung der Kennzeichnung; die Hundemarke der Verwaltung der Hundesteuer. Den Gemeinden steht es jedoch frei, die Verwaltung der Hundesteuer an die Kennzeichnung per Chip oder Tätowierung zu koppeln, wodurch sich die Hundemarke erübrigt.