Ab wann müssen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein?
Antwort:
Sämtliche Hunde in der Schweiz müssen ab 2007 mit einem Chip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS eingetragen sein. Von ANIS wird anschliessend ein Hundeausweis ausgestellt. Für Welpen gilt diese Massnahme bereits ab 2006. Zu beachten ist, dass in einigen Kantonen bereits heute eine Kennzeichnung verlangt wird. Auch wer in die EU oder ein Land mit urbaner Tollwut reist, muss sein Tier gekennzeichnet haben.