English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Ist für bereits gekennzeichnete Hunde eine neue Markierung notwendig?

 
Antwort:
Nein. Hunde, die bereits vor 2006 mit einem Chip oder einer gut lesbaren Tätowierung markiert wurden, müssen – abgesehen von einigen Kantonen, die eine Tätowierung nicht tolerieren – nur noch über den jeweiligen Tierarzt registriert werden. Eine Neu-Kennzeichnung der Tiere wird somit grundsätzlich nicht verlangt. Mit Mikrochips, die vor 1996 eingepflanzt wurden, könnten sich jedoch auf Reisen Schwierigkeiten ergeben.
 
Weitere Informationen:
» www.bvet.admin.ch - Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
 
Spenden
 

Fotowettbewerb

Friendsmail - Hier anmelden

Kuriosa

Schräge Spots

Hunde-Recht

Tier & Kunst

Postkarten bestellen im Shop

  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...