Ist für bereits gekennzeichnete Hunde eine neue Markierung notwendig?
Antwort:
Nein. Hunde, die bereits vor 2006 mit einem Chip oder einer gut lesbaren Tätowierung markiert wurden, müssen – abgesehen von einigen Kantonen, die eine Tätowierung nicht tolerieren – nur noch über den jeweiligen Tierarzt registriert werden. Eine Neu-Kennzeichnung der Tiere wird somit grundsätzlich nicht verlangt. Mit Mikrochips, die vor 1996 eingepflanzt wurden, könnten sich jedoch auf Reisen Schwierigkeiten ergeben.