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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag getroffen werden?

 
Antwort:
Der Erwerb von Tieren kann wie jeder Kaufvertrag an Bedingungen geknüpft werden. So besteht für den Käufer beispielsweise die Möglichkeit, den Kontrakt erst nach vorgängiger Wesensprüfung des Tieres oder unter der Voraussetzung, dass sich dieses gut bei ihm einlebt und keine Schwierigkeiten bereitet, zu genehmigen. Bei fehlender vertraglicher Abmachung werden die Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer durch das Obligationenrecht geregelt. Im Kaufvertrag kann ausserdem festgehalten werden, dass das gekaufte Tier über eine bestimmte Eigenschaft verfügt, so beispielsweise dass es an Kinder gewöhnt ist, sich für Zucht-, Jagd- oder Sportzwecke eignet oder Ausstellungspreise gewonnen hat. Weist das gekaufte Tier die zugesicherte Eigenschaft dann nicht auf, haftet der Verkäufer hierfür, und zwar unabhängig davon, ob der Wert oder die Tauglichkeit des Tieres dadurch vermindert ist.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Kauf
 

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