Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag getroffen werden?
Antwort:
Der Erwerb von Tieren kann wie jeder Kaufvertrag an Bedingungen geknüpft werden. So besteht für den Käufer beispielsweise die Möglichkeit, den Kontrakt erst nach vorgängiger Wesensprüfung des Tieres oder unter der Voraussetzung, dass sich dieses gut bei ihm einlebt und keine Schwierigkeiten bereitet, zu genehmigen. Bei fehlender vertraglicher Abmachung werden die Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer durch das Obligationenrecht geregelt.