Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag getroffen werden?
Antwort:
Der Erwerb von Tieren kann wie jeder
Kaufvertrag an Bedingungen geknüpft werden. So besteht für den Käufer
beispielsweise die Möglichkeit, den Kontrakt erst nach vorgängiger Wesensprüfung
des Tieres oder unter der Voraussetzung, dass sich dieses gut bei ihm einlebt
und keine Schwierigkeiten bereitet, zu genehmigen. Bei fehlender vertraglicher
Abmachung werden die Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer durch das
Obligationenrecht geregelt.
Im Kaufvertrag kann ausserdem festgehalten werden,
dass das gekaufte Tier über eine bestimmte Eigenschaft verfügt, so
beispielsweise dass es an Kinder gewöhnt ist, sich für Zucht-, Jagd- oder
Sportzwecke eignet oder Ausstellungspreise gewonnen hat. Weist das gekaufte
Tier die zugesicherte Eigenschaft dann nicht auf, haftet der Verkäufer hierfür,
und zwar unabhängig davon, ob der Wert oder die Tauglichkeit des Tieres dadurch
vermindert ist.