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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Kann ein Tierkauf rückgängig gemacht werden?

 
Antwort:
Grundsätzlich kann ein Kaufvertrag weder durch Umtausch noch durch Widerruf innert eines bestimmten Zeitraums rückgängig gemacht werden. Eine Auflösung ist nur in Ausnahmefällen möglich, so zum Beispiel wenn eine Partei beweisen kann, dass sie sich über eine unerlässliche Voraussetzung für den Vertragsabschluss in einem Irrtum befand und dies für die Gegenpartei erkennbar war (Grundlagenirrtum nach Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR). Ein Kaufvertrag kann im Weiteren rückgängig gemacht werden, wenn das Kaufobjekt mangelhaft ist, d.h. nicht oder nur beschränkt zum vorausgesetzten Zweck gebraucht werden kann. Zudem kann eine absichtliche Täuschung zum Rücktritt einer Partei vom Tierkauf führen. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer dem Käufer bewusst etwas Entscheidendes verschweigt oder Falsches behauptet, um diesen zum Vertragsabschluss zu bewegen. Der Käufer muss dem Verkäufer sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres seit Entdeckung der Täuschung, den Vertragsrücktritt erklären, das Tier zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Der Nachweis der arglistigen Täuschung ist stets vom Käufer zu erbringen.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Kauf
 

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