English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Ist es erlaubt, Tiere übers Internet zu verkaufen?

 
Antwort:
Grundsätzlich ist es nicht verboten, Tiere übers Internet zu versteigern oder zu verkaufen. Beim Kauf über Internetauktionshäuser ist es jedoch kaum möglich, die Zuverlässigkeit des neuen Besitzers oder die artgerechte Haltung des Tieres am neuen Ort zu überprüfen. Im Weiteren muss darauf geachtet werden, dass keine Tiere geschützter Arten verkauft oder gekauft werden.
 
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

TIR auf Facebook

Shop

Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...