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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Welche Pflichten ergeben sich aus einem (Tier-) Kaufvertrag?

 
Antwort:
Mit einem Tierkaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an einer Sache bzw. einem Tier zu verschaffen. Der Käufer hat dafür einen Kaufpreis bzw. ein Entgelt zu bezahlen. Das Eigentum an der Kaufsache bzw. dem Tier geht nicht erst bei der Bezahlung, sondern bei der Übergabe des Tieres nach dem mündlichen oder schriftlichen Vertragsabschluss vom Verkäufer auf den Käufer über.
 
 

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