Welche Pflichten ergeben sich aus einem (Tier-) Kaufvertrag?
Antwort:
Mit einem Tierkaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an einer Sache bzw. einem Tier zu verschaffen. Der Käufer hat dafür einen Kaufpreis bzw. ein Entgelt zu bezahlen.