Welche Pflichten ergeben sich aus einem (Tier-) Kaufvertrag?
Antwort:
Mit einem
Tierkaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an
einer Sache bzw. einem Tier zu verschaffen. Der Käufer hat dafür einen
Kaufpreis bzw. ein Entgelt zu bezahlen. Das Eigentum an der Kaufsache bzw. dem
Tier geht nicht erst bei der Bezahlung, sondern bei der Übergabe des Tieres
nach dem mündlichen oder schriftlichen Vertragsabschluss vom Verkäufer auf den
Käufer über.